Mittwoch, Dezember 4, 2024
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Hilft die Versicherung bei einem Wasserschaden?

Überfluteter Raum mit Mann

Wenn man einem Wasserschaden erfolgreich begegnet ist und die Gefahr weitgehend gebannt ist, stellt sich natürlich die Frage wer für den Schaden aufkommt. Dabei denkt man natürlich direkt an seine Versicherung. Doch dabei sollte man wissen, welche Versicherung überhaupt für den Wasserschaden infrage kommt. Prinzipiell gibt es einige Versicherungen, die bei einem Wasserschaden gefordert sein können. In einigen Fällen werden Sie also sogar auf mehrere Versicherungen zurückgreifen müssen. Wie es mit dieser Situation aussieht und an wen Sie sich in einem solchen Fall wenden sollten, möchten wir Ihnen in diesem Artikel gerne zeigen.

 

Inhaltsverzeichnis

Schäden durch eigenes Leitungswasser

Sollten Schäden durch das eigene Leitungswasser verursacht worden sein, so kann man sich an die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung wenden. Die Hausratsversicherung übernimmt beispielsweise Schäden von Trink- und Abwasserrohren, Sprinkleranlagen oder Schläuchen von Waschmaschinen und vergleichbaren Geräten. Die Wohngebäudeversicherung kann beispielsweise für die Reparaturkosten an Wasserhähnen, Toiletten und Heizkörpern aufkommen. Sie ist für Schäden an der Immobilie selbst zuständig. Sollten allerdings Schäden in einer benachbarten Wohnung entstehen, so kann man weder auf seine Hausrats- noch auf seine Wohngebäudeversicherung zurückgreifen. In diesem Fall muss man seine private Haftpflichtversicherung kontaktieren.

Schäden durch fremdes Leitungswasser

In dem Fall, dass Schäden durch fremdes Leitungswasser entstanden sind, sollte man umgehend den Schädiger aufsuchen und mit diesem ins Gespräch kommen. In einem solchen Fall sollte seine Privathaftpflichtversicherung für den an Ihnen entstandenen Schaden aufkommen. Nur wenn Sie allerdings mit Sicherheit davon ausgehen können, wer der Verursacher des Schadens ist, sollten Sie mit diesem in Kontakt treten. Eine willkürliche Beschuldigung ist keineswegs angemessen.

Schäden durch Rückstau oder Hochwasser

Entsprechende Schäden fallen unter die Elementarschäden. Damit diese abgedeckt werden, benötigt man eine Elementarschadenversicherung. Die Hausrats- oder Gebäudeversicherung ist hierfür nicht zuständig. Generell ist eine Elementarschadenversicherung durchaus hilfreich. Sie schützt einen nämlich gegen sämtliche Schäden, die durch Naturkatastrophen hervorgerufen werden. Dazu zählen beispielsweise Erdbeben, Überschwemmungen und Lawinen. Es handelt sich dabei um eine Zusatzversicherung zur Hausrats- und Wohngebäudeversicherung. Obwohl Deutschland zu den Ländern gehört, in denen entsprechende Ereignisse relativ unwahrscheinlich sind, so können diese dennoch vorkommen Eine Elementarschadenversicherung ist daher durchaus sinnvoll.

Schäden durch Abwasser

Auch durch Abwasser können Schäden entstehen. Bei Schäden in der Wohnung oder im Haus, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Bei Schäden anderer Art, sollte man sich an seine Hausratsversicherung wenden.

Wie sinnvoll sind eigentlich Zusatzversicherungen?

Es gibt einige Zusatzleistungen, die bei Versicherungen abgeschlossen werden können. Einige davon beziehen sich auch auf mögliche Wasserschäden. Da viele dieser Zusatzversicherungen meist recht günstig sind, sollte man sich das Angebot auf jeden Fall etwas näher anschauen. So kann man sich beispielsweise auch durch etwas speziellere Arten von Wasserschäden abdecken. Ein gutes Beispiel wäre hier unter anderem das Auslaufen eines Aquariums. Es ist keineswegs in jeder Versicherung gewährleistet, dass ein entsprechender Schaden auch wirklich gedeckt wird. Daher sollten Sie sich rechtzeitig hierüber informieren.

Wie Sie sehen gibt es mehrere Versicherungen, die im Falle eines Wasserschadens aufkommen können. Bevor Sie sich also an Ihre Versicherung wenden, sollten Sie im besten Fall erst abklären, ob die Versicherung überhaupt für entsprechende Schäden zuständig ist. Dadurch sparen Sie sich unnötige Anrufe und können sich direkt an denjenigen wenden, der Ihren Schaden im besten Fall auch begleichen wird. Wir hoffen, dass unser Artikel hilfreich war und bedanken uns für Ihr Interesse. Vielen Dank und bis bald!
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